Bereits seit Ende des Zweiten Zeitalters gab es Spannungen zwischen den Idealen einer Gesellschaft die auf göttlichem Recht gegründet war und dem Bestreben Sterblicher dieses Recht in die Tat umzusetzen.
Zwar war man sich über das Ziel; das haradrische Recht als solches; einig, doch gab es Streitigkeiten darüber wie die Scharia (also das Gesetz) verwirklicht werden sollte.
Eine Eigenheit des ursprünglichen haradrischen Gesetzes war es dass es Körperschaften nicht anerkannte sondern lediglich die Rechte des Individuums, selbst im Familienrecht. Das bedeutet das letztlich jeder, ob Mann oder Frau, ob jung oder alt, vor dem Gesetz gleich sei.

Sauron, der dunkle Herr, brachte zu Anfang des Dritten Zeitalters fundamentale, wenn auch nicht friedliche, Veränderungen mit sich als er geistliche und weltliche Macht trennte.
Das neue Element das er und seine Schergen einführten war die Jasa; das zentralistische Gewohnheitsrecht, das zuerst nur die herrschende Elite betraf.
Die Masse der haradrischen Bevölkerung lebte weiterhin unter der Scharia.
Wie bei der Scharia auch unterlag der Herrscher über die Clans/des Clans dem Recht der Jasa, deren Einhaltung er zu überwachen hatte.

Nach dem Sieg bei Manzinkert (Fern-Harad) eroberten die 'westlichen' Haradrim große Teile des Reiches Fern-Harads; sie zeigten sich dort allerdings sehr tolerant und behielten das dort bereits existierende Rechtssystem bei und akzeptierten neben ihrer eigenen Scharia auch die dort gültige Rechtsform des Kanun.
Ohne Einmischung Saurons hätte wohl auch dieses funktioniert.

Die haradrische Kultur hatte (und hat nun, nach dem Fall Saurons, wieder) ein erstaunlich einheitliches Rechtssystem, basierend auf zwei Säulen.
Der 'Kadi', der Richter mit seinem Gefolge als Rechtssprecher, und verschiedenen ausübenden Gewalten.
Während die Rechtssprecher gleich bleiben ändert sich die ausübende Gewalt mit der Zeit je nach politischem Klima.
In den meisten Provinzen gibt es zumindest einen Kadi pro Region und einen Kadi fürs Militär.
Diese gehört zu einer der vier anerkannten Schulen und hat an einer 'Madrasah' (einem religiösem Kollegium) studiert.
Ein regelmäßiges Gehalt, das von allen Clanherren etc der Provinz an diesen Kadi zu gleichen Teilen gezahlt wird, soll dessen Unparteilichkeit sichern. An der Spitze des Systems steht der 'große Kadi' dessen Wissen, Pietät und Energie von allen anerkannt sein muss.
Obwohl er von der herrschenden Schicht bezahlt wird hat er dennoch die Autorität über sie und kann z.B. beim Aufdecken persönlicher Fehltritte der Herrscher auf die Unterstützung des Volkes zählen.
Die Scharia an sich ist so angesehen dass sie erstaunlich frei von Korruption bleibt.

Unterdessen hat der 'Muhtasib' einen Fuß in der Rechtssprechung und einen in der Exekutive. Er überwacht die Märkte, Zünfte und das Geschäftsleben, sein Einfluss ist aber wesentlich geringer als der eines Kadis.
Im Grunde genommen ist er eine Mischung aus Sheriff, Militärkommandant, Bürgermeister und Führer der Kaufleute.


Die Gesetzesausübung
In der Praxis nehmen die Angestellten des Kadis Verdächtige fest und verhören sie, sie versammeln Zeugen und bestrafen die Schuldigen nach dem Schuldspruch des Kadis.
Sie werden von den lokalen Militäroffizieren unterstützt, diese sind aber oft unterwegs.
Eine weitere wichtige Rolle spielt der 'Subasi' (so etwas wie ein Polizeichef); dieser darf zwar in Eigeninitiative verdächtige Personen festnehmen, sie aber nicht verurteilen.
Das Urteil selbst wird vor Zeugen vollstreckt, um Gerechtigkeit zu garantieren, während sich das Verfahren auf Zeugenaussagen über den Charakter der streitenden Parteien und auf den Tatbestand des Falles stützt.


Bestrafung und Entschädigung
Verschiedene Auslegungen der Scharia fordern unterschiedliche Beweislast bevor ein Urteil gefällt werden kann.
Eine verurteilte Person muss geistig zurechnungsfähig sein, sonst ist sie für ihre Taten nicht verantwortlich.
Die in der Scharia vorgesehenen Strafen variieren und sind mitunter brutal.
Zwar ist das Konzept der Vergeltung statt Rache ein zentraler Punkt der Scharia¸ das 'Auge um Auge' und die Todesstrafe behält man dennoch bei.
Ehebruch wird z.B. mit Steinigung bis zum Tod bestraft, muss aber durch mindestens 3 Zeugen bewiesen werden.
Bei Diebstahl wird eine Hand amputiert (meist die mit der das Diebesgut an sich genommen wurde).
Auf Prostitution stehen 30 Peitschenhiebe und eine einjährige Verbannung.
Trunkenheit in der Öffentlichkeit wird mit 20 Peitschenhieben bestraft und alle Strafen werden öffentlich vollzogen um zu zeigen dass der Gerechtigkeit Genüge getan wurde.

Politische Verbrechen oder Verrat werden noch drastischer bestraft, zu dem üblichen Strafmaß gehören Erwürgen, Erhängen oder (bei Verrat oder anderen ähnlichen Verbrechen) das Abziehen der Haut bei lebendigem Leib.


 


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